Der Islam gehört zu Deutschland. Es ist erschreckend, dass diese schlichte Feststellung einer Tatsache im Jahre 2025 immer noch hinterfragt wird.

Der Islam gehört zu Deutschland.

Die Muslime gehören zu Deutschland.

Sie sind nicht Gäste in diesem Land, in dem andere das Hausrecht hätten, sondern ebenso wie Christen, Juden, Atheisten und alle anderen Teil dieses Landes.

Da Deutschland gemäß seiner Verfassung und des Staatskirchenrechts ein weltanschaulich neutraler Staat ist, ist es auch nicht Aufgabe des Staates oder der Gesellschaft, festzulegen, was und wie dieser Islam denn sein darf. Dass er und wie er sich integrieren, assimilieren müsse. Die Deutungshoheit über den Islam haben die Muslime, niemand sonst. Weder im Namen der Tradition noch einer vermeintlichen „Leitkultur“. Denn unsere Leitkultur ist das Grundgesetz. Unsere Leitkultur sind die Menschen- und Bürgerrechte, zu denen wir uns verpflichtet haben.

Das Christentum und die christliche Tradition haben in diesem Land, und das sage ich als Christin, keine Sonderstellung, die uns ein Weisungsrecht oder Hausrecht gibt.

Ich fürchte, das ist etwas, das viele Menschen in diesem Land noch lernen müssen. Sie sagen zwar einerseits, wie kürzlich der Bundeskanzler Friedrich Merz, Deutschland sei ein laizistischer Staat mit der Trennung von Staat und Religion, wollen aber andererseits der christlichen Tradition doch eine Sonderstellung einräumen, sodass vermeintlich christliche Traditionen eine Art Leitplanken bilden.

Nur funktioniert unser Land nicht auf diese Weise. Es behandelt alle religiösen und weltanschaulichen Strömungen gleich, darf keine von ihnen bevorzugen oder diskriminieren.

Zuletzt: Längst sind viele Muslime deutsche Staatsbürger. Und sie haben oft mehr dafür getan, ihren deutschen Pass für sich selbst und dann auch ihre Kinder zu bekommen, als jene, die einfach durch Zufall aus einem deutschen Geburtskanal ihre Staatsbürgerschaft gewonnen haben. Dieser Zufall macht aus unserer Art von Deutschen keine besseren Deutschen als jene, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft in einem bewussten Akt erworben haben, die sich für diese Staatsbürgerschaft entschieden haben.

In meinen Augen sind jene, die eine Art Stolz auf ihre vermeintlich „biodeutsche Herkunft“ entwickelt haben und sich im Vergleich zu anderen als „echte Deutsche“ empfinden, ein Grund zum Fremdschämen. Sie widern mich an.

Das Grundgesetz kennt keine Unterschiede bei denen, die Staatsbürger sind. Es gibt keine „Passdeutschen“, die irgendwie weniger Deutsche wären als andere.

Aber das Grundgesetz schützt auch jene, die in diesem Land leben ohne deutsche Staatsbürger zu sein. Die Religionsfreiheit etwa ist ein Menschenrecht, das nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden ist. Sie gilt für alle Menschen in diesem Land, mit und ohne deutscher Staatsbürgerschaft. Muslime in Deutschland müssen auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft keine Abstriche bei ihrem Recht machen, ihre Religion frei und ungestört auszuüben, nach ihren eigenen Vorstellungen und Überzeugungen.

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