Mit dem arabischen Begriff Mahram wird im Islam ein Verwandtschaftsverhältnis beschrieben, bei dem eine Ehe nach islamischem Recht verboten ist.

Das bezieht sich auf

  • Blutsverwandte (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister und deren Nachkommen)
  • angeheiratete Verwandte (Eltern und Großeltern des Ehepartners, Ehepartner der Kinder)
  • sogenannte Milchverwandte (wenn eine Mutter ein nicht leibliches Kind stillt, gilt dann auch für alle Blutsverwandten)

Auch der jeweilige Ehepartner ist selbstverständlich Mahram.

Vor Männern, die Mahram sind, muss sich eine muslimische Frau nicht verhüllen.

Auf längeren Reisen soll eine muslimische Frau von einem Mahram begleitet werden, der sie vor Überfällen und Belästigung schützen soll. 

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